Der Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufvertrag, Darlehensvertrag,...) zuständig. Die Unterschrift leistende Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die dem Legalisator persönlich bekannt sind.
Zuständig für die Gemeinde Reuthe ist Legalisator Werner Steurer.
Adresse:Platten 152/16870 ReutheTelefon: +43 664 160 26 89