Meldewesen

Anmeldung

Wird eine neue Unterkunft bezogen, ist unter Vorlage eines Ausweisdokumentes innerhalb von 3 Tagen auf dem Gemeindeamt der Wohnsitz anzumelden. Bei der Anmeldung wird dem Meldepflichtigen ein Meldezettel ausgehändigt, welcher die ordnungsgemäße Anmeldung bestätigt.

Bei der Anmeldung benötigen Sie:

  - ausgefüllter Meldezettel 
  - Unterschrift des Wohnungseigentümers (Vermieters) auf dem Meldezettel
  - Reisepass

Bei der Anmeldung des Wohnsitzes wird der Wohnsitz im vorherigen Wohnort, sofern sich dieser in Österreich befindet, von Amts wegen abgemeldet.

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn sich der neue Wohnort im Ausland befindet.

(Meldezettel zum Download)


Meldeauskünfte

können im Gemeindeamt während der Amtsstunden abgeholt werden.

Gebühren:

- Antragsgebühr € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- bei Abfragen aus dem lokalen Melderegister € 2,10
- bei Abfragen aus dem Zentralen Melderegister € 3,00 

 

Polizeiliches FührungszeugnisStrafregisterauszug

Ein Strafregisterauszug kann beim Gemeindeamt beantragt werden.

Gebühren:
- Antrag € 14,30
- Erledigung € 14,30
- Meldebestätigung€ 2,10
- Gesamt: € 30,70

Zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle entfällt die Zeugnisgebühr von € 14,30 und die Bescheinigung kostet somit € 16,40.