Geschlossen bis: 08:30 Uhr
Verlautbarung gem. AVG §13 Abs 2: Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbrinbgen - insbesondere per Telefax oder E-Mail - gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt! Für die rechtsverbindliche elektronische Übermittlung von Anbringen ist die allgemeine E-Mailadresse der Gemeinde gemeindeamt@reuthe.cnv.at zu verwenden.
In persönliche Kontakte übernehmen (vcf)
QR-Code zum Scannen öffnen
Informationen zum Datenschutz
Lageplan vergrößern