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Das nächste Mal geöffnet:Di, 13.01.2026 ab 08:30 Uhr
Verlautbarung gem. AVG §13 Abs 2: Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbrinbgen - insbesondere per Telefax oder E-Mail - gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt! Für die rechtsverbindliche elektronische Übermittlung von Anbringen ist die allgemeine E-Mailadresse der Gemeinde gemeindeamt@reuthe.at.at zu verwenden.
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