Unsere Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Reuthe auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, sowie
  • Information zur Prüfung des Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Hier die Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) der Gemeinde Reuthe. 

Amtssignatur

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.


Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte folgenden Link: http://www.signaturpruefung.gv.at