Familienzuschuss

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Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz hat.
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze.


Der Antrag auf Familienzuschuss muss beim Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden. Das Antragsformular dazu erhalten Sie auf der Gemeinde oder der Antrag kann online unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss eingebracht werden.


Mehr Informationen zum Familienzuschuss erhalten Sie unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss.

Formular Familienzuschuss (759 KB) - .PDF

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Kontakt

Kontaktdaten von Familienzuschuss
AdresseKlostergasse 20 20
6900 Bregenz
Webhttps://www.vorarlberg.at/familienzuschuss