Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz hat.
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze.
Der Antrag auf Familienzuschuss muss beim Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden. Das Antragsformular dazu erhalten Sie auf der Gemeinde oder der Antrag kann online unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss eingebracht werden.
Mehr Informationen zum Familienzuschuss erhalten Sie unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss.