Meldewesen

Anmeldung

Wird eine neue Unterkunft bezogen, ist unter Vorlage eines Ausweisdokumentes innerhalb von 3 Tagen auf dem Gemeindeamt der Wohnsitz anzumelden. Bei der Anmeldung wird dem Meldepflichtigen ein Meldezettel ausgehändigt, welcher die ordnungsgemäße Anmeldung bestätigt.

Bei der Anmeldung benötigen Sie:

  - ausgefüllter Meldezettel 
  - Unterschrift des Wohnungseigentümers (Vermieters) auf dem Meldezettel
  - Reisepass

Bei der Anmeldung des Wohnsitzes wird der Wohnsitz im vorherigen Wohnort, sofern sich dieser in Österreich befindet, von Amts wegen abgemeldet. Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn sich der neue Wohnort im Ausland befindet.

Bei der ersten Vorlage eines ausländischen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass) fällt eine Zeugnisgebühr von € 42,00 an.
Andere Dokumente pro Bogen: € 21,00 Zeugnisgebühr.

Wenn Sie für die Vorlage desselben Dokuments schon eine Gebühr bei einer österreichischen Behörde bezahlt haben, entfällt die Gebühr. 
Wichtig: Die Zahlungsbestätigung muss vorgelegt werden.


Meldebestätigungen

können im Gemeindeamt während der Amtsstunden abgeholt werden.

Gebühren:

- Antragsgebühr € 21,0 (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- bei Abfragen aus dem lokalen Melderegister € 2,10
- bei Abfragen aus dem Zentralen Melderegister € 3,30 

 

Polizeiliches FührungszeugnisStrafregisterauszug

Ein Strafregisterauszug kann beim Gemeindeamt beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • einen amtlichen Lichtbild-Ausweis (Führerschein oder Reisepass)

Für folgende Strafregister-Bescheinigungen brauchen Sie noch zusätzlich eine unterschriebene Bestätigung Ihres Dienstgebers oder Ihrer Dienstgeberin:

  • Strafregister-Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
  • Strafregister-Bescheinigung Pflege und Betreuung
  • Strafregister-Bescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen

Gebühren:

  • zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (zum Beispiel Arbeitgeber:in oder Behörde): 23,10 Euro
  • ohne Information für einen Verwendungszweck: 44,10 Euro
  • Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Pflege und Betreuung" zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (zum Beispiel:
    Arbeitgeber:in oder Behörde): 29,10 Euro
  • zur Vorlage bei ehrenamtlicher Tätigkeit: gebühren- und abgabenbefreit.