Auch in der Heizsaison 2025/26 gewährt das Land Vorarlberg einen einmaligen Heizkostenzuschuss von bis zu 250 Euro, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten.
Der Antrag kann im Zeitraum von 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 im Gemeindeamt oder online unter diesem Online-Link gestellt werden. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit – insbesondere Nachweise über Ihr aktuelles Einkommen (z. B. Gehaltszettel, Pensionsbescheide, Kontoauszüge). Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich. Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes wird der Zuschuss nur einmal gewährt.
Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | "Einschleifregelung" |
|---|
| 1 Person | EUR 1.410 | EUR 1.610 |
| 2 Personen | EUR 1.920 | EUR 2.120 |
| 3 Personen | EUR 2.360 | EUR 2.560 |
| 4 Personen | EUR 2.800 | EUR 3.000 |
| 5 Personen | EUR 3.240 | EUR 3.440 |
| 6 Personen | EUR 3.680 | EUR 3.880 |
| 7 Personen | EUR 4.120 | EUR 4.320 |
| jede weitere Person | plus EUR 440 | plus EUR 200 |
Was zählt als Einkommen?
Berücksichtigt werden:
- Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten (inkl. Ausgleichszulage)
- Arbeitslosen- und Krankenversicherungsleistungen
- Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld
- Unterhaltszahlungen
- Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, Vermietung, Kapitalvermögen etc.
Nicht berücksichtigt werden:
- Familienbeihilfe, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge
- Studienbeihilfen
- Pflegegeld, Kinderpflegegeld
- Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung oder ambulanten Pflege
- Sonderzahlungen (13./14. Gehalt), Spesen, Diäten, Kilometergelder
Personen, die unterhaltspflichtig sind und tatsächlich Unterhalt leisten, können pro Unterhalt empfangender Person einen Betrag in Höhe von 200 Euro in Abzug bringen.