Weihnachtsfeier, Fasching und Co - Feiern ohne Folgen

Landespolizeidirektion

Auch wenn der Advent eine besinnliche Zeit ist, laden doch zahlreiche Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern zu vielen unterhaltsamen Stunden ein. Direkt nach den Weihnachtsfeiertagen wird das neue Jahr willkommen geheißen und die närrische Zeit beginnt. Was eine Zeit der Freude und des gemütlichen Zusammenseins sein sollte, wird leider auch von Personen missbraucht, die uns nichts Gutes wollen. Darum warnt die Kriminalpolizei vor sogenannten K.O.-Tropfen.

Täter mischen K.O.-Tropfen in Getränke, um ihre Opfer damit zu betäuben. Die Betroffenen sind meistens Frauen und Mädchen. Die Täter wollen diese wehrlos gegen sexualisierte Gewalt und andere Straftaten machen.

K.O.-Tropfen (Knockout-Tropfen) sind Medikamente, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend wirken. In höherer Dosis sind sie betäubend und können die Bewegungs- und Handlungsfähigkeit einschränken. Eine Überdosis kann über Bewusstlosigkeit bis hin zum Tod führen. Obwohl K.O.-Tropfen einen salzigen oder seifigen Eigengeschmack haben, bemerkt man sie beispielsweise in Mischgetränken kaum. Die Medikamente wirken außerdem unterschiedlich schnell und unterschiedlich lange.

 

Symptome erkennen und Hilfe leisten

Folgende Symptome können bei einer Vergiftung durch K.O.-Tropfen auftreten:

  • Anfängliche Euphorie
  • Plötzlicher Schwindel
  • Übelkeit
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten
  • Dämmerzustand, Bewusstseinstrübung
  • Willenslosigkeit
  • eingeschränkte Beweglichkeit, Regungslosigkeit
  • Erinnerungslücken, Amnesie

 

Wie kann man in einer Akutsituation helfen?

Bemerken Sie die oben genannten Symptome, helfen Sie den Betroffenen und lassen Sie sie auf gar keinen Fall alleine! Informieren Sie umgehend das (Bar-)Personal und die Polizei (133). Wenn Betroffene bewusstlos werden, rufen Sie sofort die Rettung (144).

Es ist wichtig, sofort eine ärztliche Behandlung oder ein Krankenhaus aufzusuchen. K.O.-Tropfen sind nur maximal 6 bis 12 Stunden im Urin und im Blut nachweisbar, für eine strafrechtliche Verfolgung des Täters ist deshalb rasches Handeln erforderlich. Es ist bereits eine Straftat, einer anderen Person heimlich K.O.-Mittel zu verabreichen (Körperverletzung). Wenn es dann noch zu sexuellen Übergriffen oder Eigentumsdelikten an wehrlosen Personen kommt, kommen weitere Tatbestände im Rahmen des Strafrechts dazu. Trotzdem gibt es wenige Anzeigen zu diesen Taten.

 

Wie kann man vorbeugen?

Ein aufmerksamer Umgang mit den eigenen Getränken und denen von Freund:innen ist wichtig. So können Sie verhindern, dass Täter die Tropfen unbemerkt untermischen. Man sollte Getränke nie unbeaufsichtigt stehen lassen. Vereinbaren sie außerdem mit Ihren Freund:innen, gemeinsam nach Hause zu gehen und lassen Sie niemanden alleine zurück. Beobachten Sie eine potenziell gefährliche Situation in Ihrem Umfeld, sprechen Sie die Betroffenen oder die Täter an und helfen Sie mit. Seien Sie dabei auch immer achtsam auf Ihre eigene Sicherheit.

 

K.O Tropfen

 

Informationen und Beratung

  • Polizei Notruf: 133, internationaler Notruf: 112
  • Rettung: 144
  • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555: rund um die Uhr, anonym und kostenlos
  • Rat auf Draht: 147

Links:

 

Sprechen Sie auch mit Verwandten und Freunden über die Gefahren von K.O.Tropfen – gemeinsam sind wir stark.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der unten angeführten Telefonnummer, bzw. dieser Mailadresse zur Verfügung.

Bis dahin wünsche ich eine besinnliche Adventszeit, fröhliche Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr!


Landespolizeidirektion Vorarlberg

Landeskriminalamt AB04

Petra SCHERRER, AI

Kriminalprävention

+43 59133 80-3751

Mobil +43 664 8557079

Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz, Österreich

25.11.2025