Eintragungsverfahren für folgende Volksbegehren: - GRATIS Verhütung, - Karfreitag-Feiertag für Alle, - Polizei-kritischer Personalmangel, - Transparenz im Parlament, - Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Die Stimmberechtigten können von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigen händige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag/11. Mai 2026, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In der Gemeinde Reuthe können Eintragungen während des Eintragungszeitraums zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 15. Juni 2026, 08.00 – 20.00 Uhr
Dienstag, 16. Juni 2026 – Freitag, 19. Juni 2026, 08.00 – 16.00 Uhr
Montag, 22. Juni, 08.00 – 16.00 Uhr