| Notrufnummern: | |
| Feuerwehr | 122 |
| Polizei | 133 |
| Rettung | 144 |
| Bergrettung | 144 |
| Wasserrettung | 144 |
Passwesen
Reisepass:
Reisepässe können beim Gemeindeamt beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Ab dem 15.6.2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr zulässig; überdies werden auch neu ausgestellte Kinderpässe mit einem Chip versehen. Kindermiteintragungen sind noch bis einschließlich 14.06.2012 gültig.
Gültigkeitsdauer:
Reisepässe werden mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt und können nicht mehr verlängert werden. Nach Zeitablauf der 10 Jahre hat der Reisepass weitere fünf Jahre den selben Gültigkeitsbereich wie ein Personalausweis. Für Kinder von 0 bis unter 2 Jahren hat der Reisepass eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren und für Kinder von 2 bis unter 12 Jahren hat der Reisepass eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Kosten:
- Kinder bis unter 2 Jahre - gebührenfrei
- Kinder von 2 bis unter 12 Jahre - € 30,00
- Kinder-Expresspass - € 45,00 (Keine Gebührenbefreiung von Kindern bis 2 Jahre)
- Ein-Tages-Expresspass - € 165,00 (Keine Gebührenbefreiung von Kindern bis 2 Jahre)
- Gewöhnlicher Reisepass - € 75,90
- Expresspass - € 100,00
- Ein-Tages-Expresspass ab 12. Lebensjahr - € 220,00
Personalausweis:
Personalausweise können beim Gemeindeamt beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Gültigkeitsdauer:
0 - 2 Jahre - 2 Jahre (gebührenfrei)
2 - 12 Jahre - 5 Jahre
ab 12 Jahren - 10 Jahre
Kosten:
Ab dem 16. Geburtstag € 61,50
Bis zum 16. Geburtstag € 26,30
Der Personalausweis gilt für folgende Staaten:
- Staaten der EU
- Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino und die Schweiz
Urkunden für die Ausstellung von Reisedokumenten
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise sind beim Standesamtsverband Bezau erhältlich.
Standesamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau
Tel. 05514/2213-12
Meldebestätigung:
Gebühr: € 2,10
Förderungen und Formulare:
Folgende Antragsformulare können beim Gemeindeamt abgeholt werden
| • | Familienbeihilfe |
| • | Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) |
| • | Alleinverdienerabsetzbetrag |
| • | Pendlerpauschale |
| • | Schulfahrtbeihilfe erhältlich auch bei: www.bmf.gv.at |
| • | Familienzuschuss |
| • | Wohnbeihilfe für inländische und ausländische Bürger |
| • | Althaussanierung |
| • | Solarförderung |
| • | Antrag auf Gewährung eines Förderungsbeitrages für |
| Lärmschutzmaßnahmen an Bundes- oder Landesstraßen, erhältlich auch bei www.vorarlberg.at | |
| • | Pensionsanträge für Arbeiter und Angestellte erhältlich auch bei www.pva.at |
| • | Pensionsanträge für Landwirte erhältlich auch bei: www.svb.at |
| • | Pensionsanträge für Selbständige erhältlich auch bei: www.sva.or.at |
| • | Musikschule Bregenzerwald An-, Um- und Abmeldeformulare |
Polizeiliches Führungszeugnis – Strafregisterauszug:
Ein Strafregisterauszug kann beim Gemeindeamt beantragt werden und wird von dort bei der Bundespolizeidirektion angefordert.
Kosten:
- Antrag € 14,30
- Erledigung € 14,30
- Meldebestätigung € 2,10
- Gesamt: € 30,70
Zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle entfällt die Zeugnisgebühr von € 14,30 und die Bescheinigung kostet somit € 16,40.
Meldewesen:
Anmeldung:
Wird eine neue Unterkunft bezogen, ist unter Vorlage eines Ausweisdokumentes innerhalb von 3 Tagen auf dem Gemeindeamt der Wohnsitz anzumelden. Bei der Anmeldung wird dem Meldepflichtigen ein Meldezettel ausgehändigt, welcher die ordnungsgemäße Anmeldung bestätigt.
Bei der Anmeldung des Wohnsitzes wird der Wohnsitz im vorherigen Wohnort, sofern sich dieser in Österreich befindet, von Amts wegen abgemeldet.
Abmeldung:
Seit Inbetriebnahme des Zentralen Melderegisters ist eine Abmeldung des Wohnsitzes nur dann erforderlich, wenn sich der neue Wohnort im Ausland befindet. Bei Umzügen innerhalb von Österreich wird der bisherige Wohnsitz bei Anmeldung eines neuen Wohnortes von Amts wegen abgemeldet.
Meldeauskünfte:
können im Gemeindeamt während der Amtsstunden abgeholt werden.
Zu entrichtende Gebühr:
- € 14,30 Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- € 2,10 bei Abfragen aus dem OMR
- € 3,00 bei Abfragen aus dem ZMR
Förderungen:
Solaranlagen:
Der Förderungswerber erhält 1/3 der Landesförderung. Bei der Beantragung der Förderung, muss die Förderungszusage der Vorarlberger Landesregierung vorgelegt werden.
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